Das Widerrufsrecht

Durch ein rechtswirksamen Widerruf kann ein Privatkunde von einem Vertragsabschluss zurücktreten. Das deutsche Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht. Grundsätzlich gilt der Grundsatz das Verträge verbindlich sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im § 355 BGB normiert. Diese Ausnahmen gelten sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde jedoch nur für Verbraucher und nicht für Gewerbekunden.

§ 355 BGB regelt das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Bei Verstößen gegen das Widerrufsrecht drohen Abmahnungen. Bei folgenden Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, wird dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt:

  • Fernabsatzverträge: Verträge die ausschließlich durch Mittel der Fernkommunikation (Internet, Telefon, Post) abgeschlossen wurden. Zum Beispiel: Buchung einer Reise über ein Onlineportal.
  • Außergeschäftsraumverträge (Haustürgeschäfte): Verträge die außerhalb der üblichen Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen werden. Zum Beispiel: Vertragsabschluss während einer Kaffeefahrt.
  • Ratenlieferungsverträge: Verträge bei denen die Lieferung der Sachen in Raten erfolgt, entweder in Teilleistungen gegen Teilzahlungen oder regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art. Zum Beispiel: Abonnement von Zeitungen und Zeitschriften.
  • Versicherungsverträge: Hier gilt das Widerrufsrecht nur bei Verträgen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr.
  • Verbraucherdarlehensverträge: Kreditverträge zwischen einem privaten Verbraucher und einem Unternehmer (z.B. einer Bank).

Widerrufsfristen

Laut § 355 BGB beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist in ganz Europa 14 Tage. Während dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag schriftlich widerrufen. Voraussetzung für die Frist ist, dass der Verkäufer den Verbraucher im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat.

Um den Beginn der Widerrufsfrist in Gang zu setzen, muss die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform durch den Unternehmer aktiv übermittelt werden.

Ist die Widerrufsbelehrung rechtskonform beginnt die Frist mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Verbraucher. Bei Teillieferungen mit dem Erhalt der letzten Lieferung. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet haben.

Geht die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss zu, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Erhält der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung, endet die Widerrufsfrist überhaupt nicht.

Formvorschriften

Mit der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie vom 13.06.2014 gilt für die Ausübung des Widerrufs kein Formerfordernis mehr. Rechtlich zulässig ist ein Widerruf per Brief, Fax oder E-Mai oder sogar per Telefon.

Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen, muss aber innerhalb der Widerrufsfrist dem Unternehmer gegenüber eindeutig erklärt werden. Ein alleiniges Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.

»Weitere Informationen und ein Musterschreiben

Das Widerrufsrecht
5 (100%) 1 vote