Die Kündigungsfrist richtig berechnen

Wann, aus welchem Grund und in welcher Form ein Vertrag gekündigt werden kann, ergibt sich grundsätzlich immer aus den AGB. Nun ist im Kleingedruckten zwar üblicherweise die Kündigungsfrist benannt, aber

viele fragen sich, was eine ein- oder dreimonatige Kündigungsfrist denn eigentlich bedeutet.

Soll ein Vertrag ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, gibt die Kündigungsfrist an, bis wann das Kündigungsschreiben beim Vertragspartner vorliegen muss.
Dabei sind zwei Faktoren entscheidend, um die Kündigungsfrist richtig berechnen zu können.

Zum einen ist dies die vereinbarte Kündigungsfrist selbst, die bei den meisten Verträgen entweder einen oder drei Monate beträgt. Zum anderen kommt es auf das Datum an, an dem die Vertragslaufzeit begonnen hat. Verträge werden zwar normalerweise über ein oder mehrere Jahre abgeschlossen, aber bei diesen Jahren handelt es sich nicht automatisch auch um Kalenderjahre. Ein Vertrag, der für ein Jahr abgeschlossen und zum 01. Februar wirksam wird, endet somit nicht am 31. Dezember dieses Jahres, sondern am 31. Januar des Folgejahres.

Ist für diesen Vertrag nun eine einmonatige Kündigungsfrist vereinbart, muss das Kündigungsschreiben dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende und damit spätestens am 31. Dezember vorliegen. Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, muss das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor Vertragsende, also spätestens am 31. Oktober eingegangen sein. Begann ein Vertrag zum 15. Juli, müsste er bei einer einmonatigen Kündigungsfrist spätestens am 14. Juni und bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist spätestens am 14. April gekündigt worden sein.

Auf welchen Tag das Ende der Kündigungsfrist fällt, spielt dabei übrigens keine Rolle. Anders als bei einem Widerruf, bei dem sich die Widerrufsfrist bis zum nächsten Werktag verlängert, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, gilt dies nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bei Kündigungsfristen nicht. Soll ein Vertrag gekündigt werden, muss das Kündigungsschreiben also spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist beim Vertragspartner vorliegen.

Kündigungsfrist berechnen (Beispiel)

Zum besseren Verständnis hier noch einmal ein Beispiel dazu, wie die Kündigungsfrist richtig berechnet wird:

Vertrag beginnt am 01.08.2012,
Laufzeit 1 Jahr
= Vertrag endet am 31.07.2013

Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist wird 1 Monat vom Vertragsende abgezogen:
31.07.2013 – 1 Monat = 30.06.2013; die Kündigungsfrist endet somit am 30. Juni 2013 und spätestens an diesem Tag muss die Kündigung beim Unternehmen vorliegen.

Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist werden 3 Monate vom Vertragsende abgezogen: 31.07.2013 – 3 Monate = 30.04.2013; die Kündigungsfrist endet somit am 30. April 2013, spätestens an diesem Tag muss die Kündigung vorliegen.

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es aber auch die außerordentliche Kündigung und hier gelten andere Kündigungsfristen. Eine außerordentliche Kündigung setzt einen bestimmten Grund voraus und dieser muss im Kündigungsschreiben auch aufgeführt werden. So ist eine sofortige Kündigung meist dann gerechtfertigt, wenn der Vertragspartner die Beiträge erhöht, ohne dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ändert, oder wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang bei gleichbleibender Beitragshöhe reduziert wird. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb von einem Monat, nachdem die Vertragsänderungen bekanntgegeben wurden, gekündigt werden.

Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, ab dem die Vertragsänderung gilt. Ein anderer typischer Grund für eine fristlose Kündigung von Versicherungsverträgen ist ein Schadensfall. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, der Vertrag kann innerhalb eines Monats, nachdem die Abwicklung des Schadensfalls abgeschlossen ist, gekündigt werden.

Ob der Schadensfall zufriedenstellend abgewickelt wurde oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.
Eine Ausnahme bilden Verträge, die zeitlich befristet sind und für die keine stillschweigende Vertragsverlängerung vereinbart wurde. Bei solchen Verträgen gibt es keine Kündigungsfristen, denn sie enden automatisch und müssen deshalb auch nicht gesondert gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist richtig berechnen
3.75 (75%) 12 votes

4 Kommentare

  1. Guten Morgen,

    angenommen ich möchte ein 9 Jahre bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen. Würde die Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer nun wie im § 622 BGB beschrieben vier Wochen oder ebenso lange wie im Abs. 2 beschrieben für den Arbeitgeber betragen?
    Ferner angenommen, dass Arbeitsverhältnis begann am 16. 01. 20XX und ist zum 15. oder zum Monatsende kündbar. Muss ich hier das Datum des Eintrittstages bei der Kündigung beachten oder gilt hier dass die Kündigung 4 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder zum 15. oder zum Monatsende zugestellt wird ?

    Mit freundlichem Gruß
    K. K.

    1. Die Kündigung muss in einem solchen Fall für einen Arbeitnehmer 4 Wochen vorher geschehen. Wobei die 4 Wochen entweder vom 15ten oder vom Monatsende rückwärts gezählt werden, je nach dem welcher Fall kürzer ist.

      Es kann jedoch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine längere Frist vereinbart sein, welche dann auch als Mindestfrist für den Arbeitgeber gelten würde.

      Anmerkung der Redaktion: siehe auch: Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

  2. Es ist unerheblich ob es ein 31.12 gibt.

    Entscheidend ist das die Kündigung so rechtzeitig ankommt, dass noch mindestens 3 Monate bis zum Vertragsende sind.

    In Ihrem Beispiel wäre dann also der 30.09 ausreichend.

    Jedoch muss bedacht werden, dass ein Postversand mehrere Tage dauert und das Schreiben dann nicht mehr rechtzeitig ankommen würde.

    Es würde also nur ausreichen wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail erlaubt ist.

    Wichtig: Als Kündigungstermin gilt in jedem Fall das Datum des Vertragsendes also der 31.12 und nicht der 30.09.
    (Es sei denn im Vertrag ist ein besondere Regelung für den Kündigungsfall – kann ich mir aber nicht vorstellen)

    Der 30.09 wäre der Tag an dem das Schreiben spätestens bei der anderen Partei eingehen muss.

  3. Vertragsbeginn am 31.

    Bsp: Der Vertragsbeginn ist am 31.12. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist.
    Frage: Reicht dann der 30.9. als Kündigungstermin?

    Drei Monate vor Vertragsende (30.12.) und drei Monate vor Vertragsbeginn (31.12.) wären ja beides der 30.9. (da es ja keinen 31.9. gibt).

Eine Antwort hinterlassen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.