Kündigungsfrist EVM (Energieversorgung Mittelrhein AG)

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Die Firma Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) bietet insbesondere in Rheinland-Pfalz zahlreiche Energie- und Versorgungsdienstleistungen an. Zu den wichtigsten zählen unter Anderem Strom, Erdgas, sowie Wasser.

Kündigungsfrist

Bei den Kündigungsfristen kommt es zuerst einmal darauf an ob es sich um einen Grundversorgungstarif handelt oder einen besonderen Tarif.

Tarife der Grundversorgung haben gesetzlich vorgeschrieben eine Kündigungsfrist von maximal 2 Wochen.

Bei anderen Tarifen ist dagegen, für Privatkunden, eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten möglich.

Die Kündigungsfrist wird dabei vom Laufzeitende rückwärts gezählt. Die Kündigung muss daher so rechtzeitig beim EVM ankommen, dass noch mehr Zeit bis zum Laufzeitende vorhanden ist, als die Kündigungsfrist beträgt.

Laufzeit

Die meisten Verträge, abgesehen von den der Grundversorgung, haben eine Laufzeit von 1 bis 2 Jahren.

Kündigung des Stromvertrages bei Anbieterwechsel

Viele Anbieter übernehmen die Kündigung beim alten Versorger, sofern der Kunde seine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

Fristlos außerordentlich den Stromvertrag kündigen

Sofern wichtige Gründe (siehe auch §314 BGB) vorliegen die es einem unzumutbar machen den Vertrag weiterlaufen zu lassen kann eine außerordentliche Kündigung erklärt werden.

In folgende Fällen ist eine vorzeitige Beendigung denkbar:

  • Im Falle einer wesentlichen Preiserhöhung, welche nicht durch gesetzliche Maßnahmen verursacht wird, gilt in der Regel ein im erhaltenen Vertrag oder den AGB vereinbartes Sonderkündigungsrecht. Üblicherweise erhält der Kunde eine Mitteilung über die bevorstehende Erhöhung und hat dann 2 bis 4 Wochen Zeit innerhalb welcher eine Kündigung beim Anbieter anzukommen hat.
  • Bei einem Umzug (oder auch bei einer Auswanderung) kann, falls der Anbieter nicht in der Lage ist am neuen Ort zu denselben Konditionen zu liefern, außerordentlich gekündigt werden. Es empfiehlt sich, dem Kündigungsschreiben, eine Kopie der Meldebescheinigung (oder der Abmeldung bei Auswanderung) anzufügen, da zu erwarten ist, dass der Anbieter eine solche Bestätigung fordert.
  • Bei Nichtlieferung, Lieferverzögerung oder Ausfall, muss das Problem zuerst dem Anbieter mit einem Mahnschreiben mitgeteilt werden. In diesem Schreiben ist eine ausreichende Frist (zum Beispiel 14 Tage) zu setzten, innerhalb welcher der die Probleme zu beheben sind. Zusätzlich sollte im Schreiben auch schon eine Kündigung angedroht werden, wenn bis Fristablauf keine Besserung erfolgt.

    Verstreicht diese Frist ohne das eine Besserung eintritt kann in der Regel fristlos gekündigt werden.

Wichtig: Wenn fristlos außerordentlich gekündigt wird sollte Grund im Kündigungsschreiben angegeben werden, da dieser auf Nachfrage ausführlich mitgeteilt werden muss. Ferner empfiehlt es sich eventuell vorhandene Nachweis in Kopie dem Schreiben beizulegen.

Versand

Um auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt sich der Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben-Rückschein oder als Fax. Bei einem Faxversand ist der Sendebericht unbedingt aufzubewahren.

Kündigungsadresse

Energieversorgung Mittelrhein AG
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz

Telefon: 0261 / 402 111 11 (Mo.-Fr. 07:00 bis 22:00 Uhr, Sa. 07:00 bis 16:00 Uhr)
Fax: 0261 402 718 30
E-Mail: serviceteam@evm.du5678e

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