Kündigungsfristen Versicherungen

Wie bei den meisten Verträgen gibt es auch bei Versicherungen bestimmte Kündigungsfristen, an die man sich zu halten hat. Besonders wichtig ist das heutzutage, wo man durch die verschiedensten Vergleiche und

attraktiven Tarifangebote gerne die Möglichkeit ergreift, durch einen Versicherungswechsel Geld zu sparen, was aber nur dann geht, wenn man die aktuelle Versicherung fristgerecht kündigt.

Ordentliche Kündigung der Versicherung

In der Regel handelt es sich bei der Kündigung einer Versicherung um die sogenannte ordentliche Kündigung, was bedeutet, dass man den Versicherungsvertrag zum festgelegten Ablaufzeitpunkt kündigt. Die übliche Kündigungsfrist bei den Sach- und Haftpflichtversicherungen beträgt dabei 3 Monate vor dem Ablauf der Vertragsdauer. Wer also beispielsweise seine private Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung kündigen möchte, sollte sich genau über das Vertragsende informieren und drei Monate vorher kündigen, um ohne Probleme den Vertrag beenden zu können. Eine Ausnahme stellt bei dieser ordentlichen Kündigung die Kfz-Versicherung dar, die als einzige Versicherung lediglich eine Kündigungsfrist von nur einem Monat hat. Hierbei sollte man heutzutage darauf achten, dass es immer häufiger bei Autoversicherungen auch Vertragsabläufe während des Jahres und nicht mehr bloß zum Jahresende gibt, so dass der durch die Werbung bekannte Kündigungszeitpunkt zum Ende November nicht mehr die Regel ist.

»Mehr zur richtigen Kündigung der KFZ Versicherung und zum Muster Kündigungsschreiben.

Außerordentliche fristlose Kündigungen der Versicherung

Neben den Möglichkeiten der ordentlichen Kündigungen gibt es auch die so genannte außerordentliche Kündigung. Diese ist zum einen möglich immer dann, wenn es im Rahmen der Versicherung zu einem Schadenfall gekommen ist. Sobald der Schaden beglichen oder abgelehnt wurde, haben beide Seiten, also Versicherungsnehmer aber auch die Versicherung das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Ein weiteres außerordentliches Kündigungsrecht hat man im Falle einer Beitragserhöhung, die außerhalb vertraglicher Absprachen wie zum Beispiel einer Dynamik liegt. Auch in diesem Fall hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, durch eine fristlose Kündigung der Beitragserhöhung zu widersprechen und die Versicherung zu wechseln.

Kündigungen von Krankenversicherungen

Bei Krankenversicherungen unterscheiden sich die private und die gesetzliche Krankenversicherung in ihren Kündigungsfristen. Bei der privaten Krankenversicherung gilt auch die oben bei der ordentlichen Kündigung angesprochene dreimonatige Kündigungsfrist bis zum Vertragsablauf. Die gesetzliche Krankenversicherung kann gekündigt werden zum Ende des übernächsten Monats, sodass sie einfacher und flexibler zu kündigen ist als die private Krankenversicherung. Allerdings gilt die Möglichkeit der Kündigung nur, wenn man 18 Monate oder länger Mitglied der bisherigen Kasse gewesen ist.

»Weitere Informationen zu den Kündigungsfristen von der Krankenkasse

»Mehr zur richtigen Kündigung der Krankenkasse und zum Muster Kündigungsschreiben.

»Mehr zur richtigen Kündigung der privaten Krankenversicherung und zum Muster Kündigungsschreiben.

Bei allen Kündigungen von Versicherungen sollte man darauf achten, dass man schon eine Zusage für einen Anschlussvertrag woanders hat, um nach dem Vertragsablauf nicht ohne Schutz dazustehen, was gerade bei Krankenversicherungen schwerwiegende Folgen haben könnte.

»Mehr zur richtigen Kündigung von Versicherung und zum Muster Kündigungsschreiben.

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