Kündigungsfristen Netcologne

Solange der Tarif bei Netcologne.de fair und angemessen erscheint, kümmern sich die wenigsten Kunden rechtzeitig um Stichworte wie Kündigung oder Kündigungsfrist. Um ein böses Erwachen zu verhindern, finden sich nachfolgend grundlegende Informationen zum Thema.

Ordentlich kündigen

Ordentliche Kündigungen sind zumeist erste Wahl, wenn es darum geht, das Vertragsverhältnis mit Netcologne.de zu beenden. Stets muss hierbei die Kündigungsfrist beachtet werden: Punkt 10.1 der Netcologne-AGB legt fest, dass für Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht der Wortlaut des jeweiligen Vertrags maßgeblich ist.

Bei der so genannten „Doppel-Flat-Premium“ etwa gibt es ausdrücklich weder eine Mindestvertragslaufzeit, noch eine Kündigungsfrist: Der Kunde kann kündigen, wann er möchte. Das Angebot „Surf-Flat“ wiederum sieht demgegenüber eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten vor, während sich zur Kündigungsfrist keine Angaben finden. In solchen Fällen muss auf die Gesetzesvorschriften zurückgegriffen werden: § 309 Nr. 9 c BGB bestimmt, dass Fristen von über 3 Monaten unzulässig sind. Für die Surf-Flat gilt folglich eine 3-Monats-Kündigungsfrist.

Das Kündigungsschreiben

Unabhängig davon, wie lang die Kündigungsfrist im Einzelnen ausfällt, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Kündigung Netcologne.de innerhalb der Frist auch erreicht haben muss!
In Punkt 10.1 seiner AGB legt Netcologne.de fest, dass die Kündigung stets Schriftform haben muss. Kündigungen per Mail sind damit ebenso unzulässig wie per Telefon.
Der Sicherheit halber sollte Kündigungen als Einschreiben versandt werden. Der Kunde kann dann jederzeit nachweisen, dass er fristgerecht gekündigt hat.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass das Kündigungsschreiben alle wichtigen Kundeninformationen enthält: Hierzu zählen Adresse, Kundennummer, Ort, Datum und der Termin, zu dem gekündigt wird.

Fristlos kündigen

Sofern die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nicht schon im Vertrag vorgesehen ist, kann der Kunde sich gemäß § 314 BGB nur dann fristlos aus dem Vertragsverhältnis mit Netcologne.de lösen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Kunde über einen längeren Zeitraum die vereinbarten Dienstleistungen überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor einer fristlosen Kündigung über die Rechtslage beim Fachanwalt zu informieren.

Kurzüberblick Netcologne.de-Kündigung:

  • Frist: Vertragsabhängig; maximal drei Monate;
  • Form: Schriftlich; empfohlen: Einschreiben-Rückschein;
  • Inhalt: Vollständige Angaben;
  • Außerordentliche Kündigung nur bei wichtigem Grund;
  • Anschrift:

    NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
    Am Coloneum 9
    50829 Köln

»Kündigungsschreiben Telefon- und DSL-Vertrag

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