Kündigungsfrist und außerordentliche Kündigung bei einer Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung sind persönliche Sachen innerhalb der Wohneinheit gegen Schäden oder Einbruch abgesichert. Individuell können auch Gegenstände außerhalb der Wohneinheit mit der Hausratversicherung abgesichert werden wie Fahrräder oder Campingplätze.

Im Folgenden wird erklärt welche Kündigungsfristen bei einer Beendigung der Hausratversicherung gelten.

Vor der Kündigung der Hausratversicherung sollten die Vertragsbedingungen geprüft werden. Wie bei vielen anderen Versicherungen auch verlängert sich die Hausratversicherung üblicherweise automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Bei der ordentlichen Kündigung kann der Vertrag jährlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Wann der genaue Kündigungstermin ist, hängt davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.

Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Anbietern die maximale Frist was 3 Monaten zum Laufzeitende bedeutet. Dies gilt sowohl bei Jahresverträgen wie auch bei Mehrjahresverträgen. Es muss also solange vordem Laufzeitende gekündigt werden, dass noch mehr als 3 Monate (gezählt zum Ende der Laufzeit) vorhanden sind, wenn die Kündigung ankommt.

Es ist zu beachten, dass bei einigen Anbietern die erste Laufzeit mehrere Jahre beträgt (Z.B. 2-3). Einige Versicherungen haben noch 5 Jahre Laufzeit, bei diesen kann jedoch auf Grund einer Gesetzesänderung bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Auch bei der Hausratversicherung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichender und wichtiger Grund oder ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht.

Dieses geht aus bestimmten Umständen oder Ereignissen hervor. Zum Beispiel:

  • bei einer Beitragserhöhung verschickt der Versicherer üblicherweise ein Schreiben mit Information zur Erhöhung des Beitrages.

    Nach Erhalt dieser Information hat man als Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das entsprechende Kündigungsschreiben muss dann bis zum Ende der Frist beim Versicherer eingegangen sein. Der rechtzeitige Versand der Kündigung reicht also nicht aus.

    Als Beendigungstermin gilt üblicherweise der Termin zu dem die Beitragserhöhung vorgenommen wird.

    Sonderfall: Erhöht der Versicherer die bestehende Police deshalb, weil die Deckungssumme an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst wird, so besteht das Sonderkündigungsrecht nicht. Der Erhöhung des Preises kann nur widersprochen werden, was eine Unterversicherung nach sich ziehen kann.

  • nach einem Schaden bzw. der sogenannten Schadensregulierung besteht eine Frist von 4 Wochen innerhalb welcher außerordentlich gekündigt werden kann.
  • bei einem Umzug ins Ausland kann die Versicherung in der Regel gekündigt werden, da das zu versicherte Risiko nicht mehr existiert.
  • das gleiche gilt beim Zusammenzug mit einer anderen Person,
  • beim unwissentlichen Abschluss einer doppelten Versicherung kommt es auf den Sachverhalt und die Kulanz des Versicherungsunternehmens an.
  • beim Tod des Versicherungsnehmers kann die Versicherung fristlos gekündigt werden. Falls der Hausrat weiterhin besteht und genutzt wird ist aber in der Regel auch eine Umschreibung des Vertrages möglich.

    Als Nachweise ist der Kündigung eine Kopie des Sterbeurkunde beizufügen.

Für die außergewöhnliche Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat beginnend mit dem Tag, an welchem Kenntnis über die Umstände oder Ereignisse erlangt worden ist.

Kündigungsfrist und außerordentliche Kündigung bei einer Hausratversicherung
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