Es gibt die verschiedensten Vertragstypen, sowie auch die verschiedensten Kündigungsfristen. Bei allen Verträgen besteht außerdem noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, hierbei sind die Gründe dafür verschieden.
Beispiele:
Kfz-Versicherung:
Hier ist die normale Kündigung in der Regel immer zum 30. November des
 Jahres. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung, das Kündigungsschreiben beim Versicherer
 eingegangen sein, damit einem Wechsel zum neuen Versicherer nichts im Wege steht.
»Kündigungsfristen bei Kfz-Versicherungen
 Allerdings gibt es auch die Möglichkeit aus verschiedenen Gründen einer
 außerordentlichen Kündigung, diese sind unter anderem:
-  Beitragserhöhung während der Vertragslaufzeit, übersteigt der Anstieg der Beiträge
 einen gewissen Prozentsatz (im Vertrag festgehalten) so hat der Versicherungsnehmer
 die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.
-  Dasselbe gilt auch bei einem
 Fahrzeugschaden der über die Versicherung abläuft. In diesem Fall kann sowohl der
 Versicherungsnehmer als auch der Versicherer frühzeitig den Vertrag beenden.
-  Ebenso auch, wenn der Versicherungsnehmer ein neues Auto kauft. Auch hier
 ist es möglich, eine außerordentliche Kündigung in Anspruch zu nehmen.
Vertrag beim Telefonanbieter
Werden die meist monatlich zu entrichtenden Beiträge (Grundpreis) während der
 Vertragslaufzeit erhöht oder die Leistungen des Angebots sich nachteilig ändern , und dies wurde nicht schon im voraus im Vertrag festgelegt, so besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen
 Kündigung.
Das Kündigungsschreiben muss dabei innerhalb von 4 Wochen beim Anbieter eingehen. Gezählt wird ab dem Zeitpunkt an dem einem Informationen über die Kündigung zugestellt wurden. Wobei es schon ausreicht wenn der Brief ungelesen im Briefkasten liegt.
Auch wenn der Benutzer zum Beispiel in eine andere Stadt zieht und der Anbieter dort nicht liefern kann ist dies
 möglich. Weitere Möglichkeiten einer außerordentlichen
 Kündigung sind zudem im Vertrag oder den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unter dem Thema „Kündigungsfristen“ aufgeführt.
Sind die Leistung wiederholt gänzlich oder teilweise nicht oder nicht richtig so muss der Anbieter erst schriftlich abgemahnt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden um nachzubessern. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Besserung so kann fristlos der Vertrag beendet werden.
»Kündigungsfristen bei Handyverträgen
Vertrag Fitnessstudio
Hier werden auch oft Verträge über einen längeren Zeitraum abgeschlossen.
 Außerordentliche Kündigungsgründe sind bei diesen Verträgen:
- Umzug in eine andere Stadt, besonders wenn dieser berufsbedingt ist (sofern diese ausreichend weit entfernt ist).
-  Eine Erkrankung die über einen längeren Zeitraum anhält oder die es dem Betreffenden
 nicht mehr möglich macht, aktiv am Trainingsprogramm teilzunehmen.
- Sollte sich das Angebot des Fitnessstudios wesentlich verschlechtern oder sich der Beitrag unerwartet erhöhen kann innerhalb von 4 Wochen ab
- Wenn wiederholt wesentliche Mängel auftreten und diese trotz einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung nicht behoben werden.
- Bei einer Insolvenz des Besitzers des Fitnessclubs.
 »Kündigungsfristen – Fitnessstudio bei Umzug
 »Kündigungsfrist Fitnessstudio bei einer Erkrankung
Verträge von Versicherungen
Bei allen Versicherungsverträgen gilt das eine außerordentliche Kündigung in der
 Regel möglich ist bei einer außerplanmäßigen Erhöhung der Beiträge während der Versicherungslaufzeit sowie bei Eintritt des Versicherungsfalles. Z.B. wenn ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung diesen reguliert hat. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles kann sowohl der
 Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen.
Bei Sachversicherungen besteht ferner die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen wenn es die versicherte Sache nicht mehr gibt oder diese Verkauft wurde.
»Kündigungsfristen bei Versicherungen
Fazit: Bei allen Arten von Verträgen besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Eine solche Kündigung ist auch dann möglich, wenn die Verträge sittenwidrig sind. Außerdem müssen in jedem Versicherungsvertrag die Gründe verankert sein, welche eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.