Unzulässige Kündigungsfristen und Klauseln bei Fitnessstudioverträgen

Sonderkündigungsrecht – außerordentliche bzw. fristlose Kündigung

Mitglieder eines Fitnessstudios haben zudem die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Fitnessstudio außerordentlich zu kündigen, was allerdings einen

wichtigen Grund voraussetzt, der das vorzeitige Ende des Vertrages rechtfertigt. Gründe für eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung sind Krankheit, Schwangerschaft, Umzug des Kunden oder Standortverlegung des Fitnessstudios. Wichtig ist auch hier, dass die Kündigung dem Betreiber rechtzeitig vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für Verträge, die keine Aussage zur Kündigung beinhalten.

Nicht alles was in den AGBs oder im Vertrag steht ist auch zulässig im folgenden daher Informationen zu nicht zulässigen Klauseln.

Unzulässige Klauseln und Kündigungsfristen

Bei Krankheit

Bei der fristlosen Kündigung bei Krankheit, Umzug, Schwangerschaft oder sonstigen wichtigen Gründen, muss der Kunde diese Gründe darlegen können, dann darf er vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Unzulässige Klauseln, die eine Kündigung an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen, sind unwirksam.
Das heißt, der Kunde muss im Falle einer Krankheit zwar ein Attest vorlegen, aus dem aber nicht hervorgehen muss, an welcher Krankheit er leidet. Lediglich die Sportunfähigkeit des Kunden muss das Attest bestätigen.

Mehr dazu auch im Artikel: »Kündigungsfrist Fitnessstudio bei einer Erkrankung

Zu kurze Kündigungsfrist

Unzulässige Kündigungsfristen sind ebenfalls unwirksam. So kann der Betreiber dem Kunden nicht vorschreiben, innerhalb von kürzester Zeit zu kündigen, beispielsweise innerhalb von 2 Wochen.

Kündigung wegen Umzug

Eine Sonderkündigung wegen Umzug ist allerdings schwierig, wenn innerhalb der Stadt umgezogen wird. Denn alles, was nicht mehr als 20 bis 30 Km vom Fitnessstudio entfernt liegt, gilt in der Regel als akzeptabel. Allerdings gilt auch, dass wer durch den Umzug das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreichen kann, ein Sonderkündigungsrecht hat.

Öffnungszeiten verschlechtern sich

Auch wenn im Vertrag eine Klausel steht mag, dass sich die Öffnungszeiten jederzeit ändern können, so sind deutliche Veränderungen der Öffnungszeiten, nach § 308 Nr. 4 BGB, nicht inbegriffen und können ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Eigene Getränke und Essen dürfen nicht mitgebracht werden

Ordentliche Kündigung

Wer Mitglied in einem Fitnessstudio ist, hat eine vertragliche Vereinbarung mit dem Studiobetreiber abgeschlossen, die für beide Seiten bindend ist. Diese beinhaltet eine bestimmte Laufzeit, die sich automatisch nach Ablauf verlängert, wenn der Kunde vorher nicht bereits fristgerecht gekündigt hat. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind im Vertrag festgehalten. Eine fristgerechte Kündigung muss in der Regel nicht begründet werden. Wichtig ist allerdings, dass sie rechtzeitig beim Betreiber des Fitnessstudios eingeht.

Die schriftliche Kündigung ist die Regel

Die meisten Verträge verlangen eine Kündigung in schriftlicher Form. Dabei sollte der Kunde einen Beleg aufbewahren, der beweist, dass die Kündigung rechtzeitig ausgesprochen wurde. So kann er die Kündigung beispielsweise persönlich abgeben und sich dies durch einen Stempel oder eine Unterschrift auf einer Kopie bestätigen lassen. Des Weiteren ist es möglich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Ist eine schriftliche Kündigung vertraglich vereinbart, gilt eine E-Mail oder ein Fax nicht als Kündigung.

»Kündigungsschreiben um bei Fitnessstudio zu kündigen

Unzulässige Kündigungsfristen und Klauseln bei Fitnessstudioverträgen
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