Kündigungsfristen Kabel Deutschland Internet

Wenn der Kunde einen Anbieterwechsel vornehmen möchte, muss der bereits bestehende Kabel Deutschland Internet-Vertrag gekündigt werden.

In der Regel

liegt eine vertraglich vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit vor, die bei Kabel Deutschland Internet in den meisten Fällen 24 Monate beträgt. Um eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit zu vermeiden, ist unbedingt auf eine rechtzeitige Kündigung zu achten.

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit gemäß § 187 I BGB mit Leistungserbringung. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar.

Bei der ordentlichen Kündigung eines Vertrags ist die Kündigungsfrist von Kabel Deutschland zu wahren. Diese beträgt in den Fällen der ordentlichen Kündigung meist drei Monate. Einzelheiten können der jeweiligen Auftragsbestätigung entnommen werden. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich oder per Fax erfolgen, eine Kündigung per Email oder Telefon genügt dem Formerfordernis des Textformvorbehalts in den AGB gemäß § 126 b BGB nicht. Diese AGB werden bei Vertragsschluss gemäß § 305 BGB wirksam einbezogen.

Entgegen dem weit verbreitetem Irrglauben, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Kündigung, also für die Wahrung der Kündigungsfristen von Kabel Deutschland Internet, nicht auf das Absenden der Kündigung an, sondern allein auf den Zugang bei Kabel Deutschland Internet. Dies ergibt sich aus § 130 I BGB. Damit die Kündigung fristgerecht zugeht, sollte sie frühzeitig versendet werden. Um in einem eventuellen späteren gerichtlichen Verfahren einen Beweis für die Einhaltung der Kündigungsfrist zu haben, sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Kündigungsfristen bein einer fristlose außerordentliche Kündigung von Kabel Deutschland Internet

In Ausnahmefällen kann eine Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes auch außerordentlich erklärt werden gemäß § 314 BGB, das heißt, dass gegenüber Kabel Deutschland Internet keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Ein wichtiger Grund liegt dann nicht vor, wenn dieser Grund in den Risikobereich des Kunden fällt, so z.B. bei Umzug oder möglicher Privatinsolvenz. Da die meisten Unternehmen erfahrungsgemäß jedoch kulant sind, empfiehlt sich im Einzelfall trotzdem zu versuchen, eine Vertragsaufhebung zu erwirken. Gerade beim Todesfall eines Angehörigen oder einem Umzug ins Ausland ist dies in dem meisten Fällen erfolgversprechend.

Zu beachten ist schließlich, dass dem Vertragspartner gemäß § 314 II BGB bei vertragswidrigen Verhalten nicht direkt außerordentlich gekündigt werden kann, sondern dass ihm vorab eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden muss und gegebenenfalls eine Abmahnung erfolgen muss.

»Zum passenden Kündigungsschreiben für den DSL-Vertrag und ausführlichen Informationen

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