Kündigungsfristen als Arbeitnehmer in den verschiedenen EU Ländern

Hier findet sich ein Überblick zu den Kündigungsfristen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in den EU-Ländern.

Auf Grund dem EU-Rechts sollte im Normalfall auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder das es unbefristet ist und die Kündigungsfrist im erhaltenen Arbeitsvertrag stehen. Ferner auch ob auf Grund von Tarifverträgen besondere Bestimmungen gelten.

Der folgende Überblick gilt daher nur für Verträge bei den nicht bessere Bedingungen vereinbart wurden und wo auch keine vorteilhaften Tarifverträge Anwendung finden.

Hier eine Übersicht über die Kündigungsfristen in den meisten EU-Ländern:

Belgien: In den ersten 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche. Bis zu 4 Monaten 3 Wochen. Bis zu 5 Monaten 4 Wochen. Bis 6 Monate 5 Wochen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können jedoch längere Fristen vereinbart worden sein.

Für Arbeitsverträge die am ersten Januar 2014 oder danach abgeschlossen wurden gelten etwas längere Kündigungsfristen.

Für Verträge die davor abgeschlossen wurden gilt für Angestellte mit einem Bruttogehalt von maximal 32.254 Euro, gilt für den Arbeitgeber, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, pro 5 Jahre der Betriebszugehörigkeit. Angestellte mit einem höheren Bruttogehalt haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, mindestens jedoch 3 Monate. Für Arbeiter gelten abweichende Fristen.

Bulgarien: Ist ein Arbeitsvertrag unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist maximal 30 Tage, bei einem Befristeten maximal drei Monate.

Dänemark: In der Probezeit 14 Tage. In den ersten 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Danach bis zu einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren 3 Monate. Bei 3 bis 6 Jahren 4 Monate. Bis 9 Jahre 5 Monate und danach 6 Monate. Die Kündigungsfrist wird oftmals auch in einem Tarifvertrag oder im eigenen Vertrag als länger vereinbart.

England: Kündigungsfristen in England (GB)

Finnland: Ist ein Arbeitsvertrag befristet, gelten nahezu die gleichen Bestimmungen wie in Deutschland. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag müssen die vereinbarten Fristen eingehalten werden.

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage sofern der Arbeitnehmer bis zu 1 Jahr angestellt war. 1 Monat ab ein bis vier Jahren. 2 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 8 Jahren. 4 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 12 Jahren und danach 6 Monate.

Frankreich: Einen Monat nach 6 Monaten Arbeitsverhältnis. Zwei Monate nach 2 Jahren Arbeitsverhältnis. Oftmals besteht ein Tarifvertrag mit besseren Konditionen. Tipp: der Arbeitgeber muss auch vor der Kündigung in einem Gespräch die Kündigungsabsicht äußern und danach eine Frist einhalten, ansonsten kann die Kündigung ungültig sein.

Griechenland: Die Kündigungsfrist beträgt ab 2 Monaten Betriebszugehörigkeit 1 Monat. Bis 4 Jahre 2 Monate. Bis 6 Jahre 3 Monate. Bis 8 Jahre 4 Monate. Bis weniger als 10 Jahren 5 Monate. Ab 10 Jahren 6 Monate und danach pro Jahr um ein Monat mehr bis die Maximalfrist von 24 Monaten erreicht ist.

Irland: Hat ein Arbeitnehmer weniger als 13 Wochen bei seiner Arbeitsstelle gearbeitet muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Ab 13 Wochen bis zu 2 Jahren Beschäftigungszeit 1 Woche. Bis zu 5 Jahren 2 Wochen. Bis weniger als 10 Jahre 4 Wochen und ab mehr als 15 Jahren 8 Wochen. Auch in Irland können jedoch im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Italien: In Italien gelten für den Arbeitnehmer die im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Wenn kein solcher existiert so gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Bei einer rechtswidrigen Kündigung steht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von 5 oder mehr Monatsgehältern zu und er kann entscheiden ob er weiterarbeiten möchte oder stattdessen zusätzlich 15 Monatsgehälter als Schadensersatz verlangt.

Litauen: In Litauen kann der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund aufgehoben werden. Allerdings ist die Kündigung mindestens 20 Tage vorher dem Arbeitgeber anzukündigen. Wenn der Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden muss, ist der Arbeitgeber 5 Tage im Vorhinein davon in Kenntnis zu setzen.

Niederlande: In der Probezeit, welche maximal 2 Monate dauert, und nur für Verträge mit mehr als 6 Monaten Dauer gilt, gibt es keine Kündigungsfrist. Danach gilt in den ersten 5 Jahren 1 Monat. Bis zu 10 Jahren 2 Monate. Bis zu 15 Jahren 3 Monate und danach 4 Monate.

Malta: In Malta kann der Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Hierbei gibt es eine Kündigungsfrist zwischen 7 Tagen und 12 Wochen. Dies hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Mehr als 1 Monat 1 Woche. Mehr als 6 Monate 2 Wochen. Mehr als 2 Jahre 4 Wochen. Mehr als 4 Jahre 8 Wochen und ab mehr als 7 Jahren eine weitere Woche für jedes Jahr bis hin zu maximal 12 Wochen.

Luxemburg: Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren oder weniger 2 Monate. Bei 5 bis 10 Jahren dagegen 4 Monate und ab 10 Jahren 6 Monate.

Österreich: Kündigungsfristen in Österreich

Polen: In Polen sind folgende Fristen zu beachten: 2 Wochen – wenn der Arbeitnehmer weniger als 6 Monate beschäftigt war, 1 Monat, wenn der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate und 3 Monate, wenn der Arbeitnehmer mindestens 3 Jahre beschäftigt war.

Portugal: Die Kündigungsfrist beträgt 30 bzw. 60 Tage. Dies hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer in dem Unternehmen länger als zwei Jahre beschäftigt war oder nicht. Wenn ein Vertrag befristet ist, muss die Kündigung 30 beziehungsweise 15 Tage im voraus erfolgen. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich.

Rumänien: Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist. Diese muss im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt werden. Allerdings darf eine Kündigungsfrist die 20 Tage nicht überschreiten. In Leitungspositionen beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage.

Slowenien: Die Kündigungsfrist beträgt 15 bis 80 Tage.

Spanien: Die Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag oder im auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifvertrag. Bei betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber meist nur 15 Tage einhalten. Bei einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung steht dem Arbeitnehmer in der Regel eine Entschädigung zu, welche bis zu 45 Tage Gehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt. Wobei allerdings eine Obergrenze von maximal 43 Monaten Gehalt vorhanden ist.

Schweiz: Kündigungsfristen in der Schweiz.

Zypern: In den ersten 26 Wochen fristlos, das heißt ohne eine Kündigungsfrist (Gilt auch als Probezeit). Danach 2 Wochen bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

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