Kündigungsfrist und außerordentliche Kündigung der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung beinhaltet die Auszahlung einer von der Versicherung festgelegten Summe beim Tod des Versicherungsnehmers an die Familie oder andere Hinterbliebene.

Für die Kündigung einer Risikolebensversicherung kann es gute Gründe geben, möglicherweise bietet ein anderer Anbieter bessere Konditionen oder die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers hat sich verschlechtert und er kann oder will die Beiträge nicht mehr bezahlen. Es besteht kein Bedarf mehr an dem Schutz der Hinterbliebenen, eine Scheidung kann der Grund dafür sein.

Kündigungsfrist bei einer normalen Kündigung

Eine Kündigung eines gewöhnlichen Risikolebensvertrags ist zum Ende eines Zahlungszeitraums möglich. Lebensversicherungen können bei monatlicher Zahlung zum Monatsende oder jährlicher Zahlung zum Jahresende gekündigt werden.

Wird die Versicherungsprämie laufend bezahlt, zum Beispiel per Jahr, dann kann auf Grund von §168 VVG die Risikolebensversicherung jederzeit ohne eine Kündigungsfrist gekündigt werden.

Der Vertrag endet dabei erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, oftmals das Jahresende oder ein Jahr gezählt vom Abschlusstermin.

Sonderfall: Falls die Risikolebensversicherung auf einmal gezahlt wurde, so besteht nur eine Kündigungsmöglichkeit, sofern diese im eigenen Vertrag oder den zugehörigen Versicherungsbedingungen festgeschrieben wurde.

Hinweis: Wenn die Versicherung zur Absicherung eines Kredits abgeschlossen wurde, ist die Kündigung nur mit Einverständnis der Bank möglich.

Außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung

Bei vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes kann eine Risikolebensversicherung auch vor dem Ende der Laufzeit, das heißt außerordentlich, beendet werden.

Typische Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung der Risikolebensversicherung:

  • Ein konkretes Sonderkündigungsrecht besteht bei allen Beitragserhöhungen, bei denen sich nichts am Umfang des Versicherungsschutzes ändert oder vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten, geändert oder gestrichen werden. ( § 40 VVG ) Dabei ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu beachten.

    Bei einer Prämienerhöhung kann es eventuell zu einem Streit kommen, denn viele Versicherungen behaupten, dass die Erhöhung nur ab der Überschreitung eines gewissen Mindestbetrages möglich wäre, auch wenn dies in der Regel nicht richtig ist. In einem solchen Fall kann es sich lohnen ein Fachanwalt zu konsultieren.

  • Bei einer nachteiligen Anpassung der Versicherungsbedingungen sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten im Regelfall die alten Bedingungen für einen weiterhin.

    Es kann allerdings auch sein das im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall vereinbart wurde, daher ist es sinnvoll dort nachzuschlagen.

Vor- und Nachteile eine Kündigung

Bei einer Kündigung werden jedoch die eingezahlten Beiträge nicht erstattet und ab einem bestimmten Alter ist es schwieriger, eine neue Lebensversicherung abzuschließen, der Abschluss ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Ein Versicherungswechsel ist nicht immer mit Vorteilen verbunden, ein höheres Eintrittsalter und ein größeres gesundheitliches Risiko schlagen sich in den Versicherungskosten nieder.

Bei der Risikolebensversicherung werden nur geringe Überschüsse gebildet, es ergibt sich auch kein oder nur ein geringer Rückkaufswert. Der Vertrag dient nur der Versorgung der Hinterbliebenen. Anstatt einer Vertragskündigung kann sinnvoll sein, die Versicherungssumme herabzusetzen, andere Vertragskonditionen zu ändern oder den Vertrag für eine bestimmte Zeit oder bis zur Restlaufzeit beitragsfrei zu stellen.

Durchführung der Kündigung

Wenn unter Abwägung der Vor- und Nachteil die Entscheidung zur Kündigung getroffen wurde, ist es notwendig, ein Kündigungsschreiben mit dem gewünschten Kündigungstermin, korrektem Absender, Versicherungsnummer und Bankdaten für eine eventuelle Rückerstattung aufzusetzen und dies per Einschreiben an die Versicherung zu übersenden.

Beim Wechsel der Risikolebensversicherung ist es besser, vor der Kündigung die Bestätigung des neuen Versicherungsabschlusses abzuwarten.

Kündigungsfrist und außerordentliche Kündigung der Risikolebensversicherung
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