Kündigungsfrist O2o

Das Handy oder auch Smartphone ist heutzutage aus dem Leben vieler Bundesbürger nicht mehr wegzudenken. So werden wichtige Nachrichten versendet, die Neuigkeiten aus aller Welt über das mobile Internet abgerufen oder auch Geschäftskonferenzen gehalten. Je nach gewähltem Tarif können so gut und gerne mehrere Hundert Euro am Monatsende zusammenkommen.

Wer nun aufgrund dieser

horrenden Kostenentwicklung seinen Vertrag kündigen und zu einem billigeren Anbieter wechseln möchte, der muss in jedem Fall die Kündigungsfrist beachten. Im nachfolgenden Text wird über die Kündigungsfrist bei Verträgen des bekannten Mobilfunkanbieters O2o informiert.

Die Kündigungsfrist beim Vertrag von O2o

Gerade bei neuen Tarifen ist ein klarer Trend erkennbar. Angesichts der sich wandelnden Gesellschaft mit einer stetig steigenden Schnelllebigkeit in vielen Bereichen finden sich heutzutage zahlreiche Tarif.-Varianten vor, die bereits ohne eine sonst übliche Vertragsbindung angeboten werden.

Dies bedeutet, dass der potentielle Kunde zu jedem beliebigen Zeitpunkt aus dem abgeschlossenen Vertrag für Mobilfunkleistungen aller Art aussteigen und sich entsprechend nach einem neuen Anbieter umsehen kann. Nicht selten, lässt der jeweilige Anbieter dies den Kunden jedoch mit einem geringeren Service-Angebot oder auch höheren monatlichen Beiträgen spüren.

Einen Punkt gilt es allerdings zu beachten, wenn einen Kündigung eines O2o-Tarifs geplant ist. Trotz der nicht vorhandenen Mindestvertragslaufzeit, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Kündigungsfrist von 30 Tagen eingehalten werden muss. Ansonsten hat der betroffene Kunde die Möglichkeit, zu jedem gewünschten Zeitpunkt eine wirksame Kündigung zu veranlassen.

Die Besonderheiten bei der Kündigungsfrist von O2o

Anders sieht dies jedoch aus, wenn sich für ein Tarif-Paket mit zusätzlichem Surf-Stick oder auch Smartphone entschieden wird. Hierbei wird ein solches Gerät nicht selten mit dem monatlichen Fixpreis verrechnet. Wenn man nun aus dem Vertrag aussteigen möchte, muss das erhaltene Gerät selbstverständlich abbezahlt werden, bevor man es weiter nutzen kann.

Um diese bürokratische Hürde effektiv zu umgehen, findet sich kaum ein Angebot vor, das die zusätzliche Finanzierung eines gewünschten Gerätes vorsieht. Wer ein Smartphone oder einen Surfstick bereits bei Vertragsabschluss vollständig bezahlt, kann selbstverständlich problemlos aus dem Vertrag aussteigen, wenn die entsprechende Kündigungsfrist beachtet wird. Mit Nachzahlungen muss hierbei nicht gerechnet werden.

Die O2O Kündigungsfrist richtet sich demnach stets nach dem aktuell gewählten Tarif. Daher empfiehlt es sich, vor dem Abschluss eines Vertrages genauestens zu prüfen, welche Mindestvertragslaufzeit vorliegt. Demnach muss abgewogen werden, ob die nicht selten leicht höheren Kosten für eine weitestgehende Bindungsfreiheit in Kauf genommen werden sollen.

»Kündigungsschreiben Handyvertrag

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