Kündigungsfrist Kapital-Lebensversicherung

Bei der Altersvorsorge gibt es differenzierte Kategorien, Fakt ist, dass sie aufgrund der konjunkturellen Situation, der Krisen und inflationären Wirtschaft ein wichtiges Fundament darstellt.

Eine heutzutage oftmals überholte Variante ist die Kapital-Lebensversicherung. Dies ist im Bezug auf die alten Verträge zu sehen, die in der Gegenwart den Eigner faktisch kaum Gewinn aus der Sache herausziehen lassen.

Hier wird daher erklärt wie und wann eine Kapital-Lebensversicherung gekündigt werden kann und welche Kündigungsfristen dabei eingehalten werden müssen.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist bei Kapital-Lebensversicherungen stets abhängig von der Fälligkeit der Zahlungen als Grundlage. Je nachdem ob jährlich, viertel-jährig, pro Quartal oder monatlich gezahlt wird ist die Kündigungsfrist zu zählen (siehe §168 Abs. 1 VVG).

Bei den meisten Versicherungen ist bei einer Kündigung eine Frist von einem Monat vor Ende des nächsten Zahlvorgangs, das heißt zum Ende der aktuellen Zahlungsperiode, einzuhalten.

Genaueres zu den Fristen kann selbstverständlich auch den erhaltenen Vertragsunterlagen entnommen werden.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung

Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund oder schuldhaftes Verhalten des Versicherers vorliegen, ansonsten wird die außerordentliche Kündigung in 99 Prozent der Fälle abgelehnt. Absicherung und fachliche Beratung sind in diesen Belangen unentbehrlich, denn die Einzelfälle müssen immer gesondert betrachtet und auseinandergenommen werden.

Jedenfalls sollten in der Kündigung das Datum und Ihre aktuelle Adresse, die Vertragsnummer und Kundennummer, der Zeitpunkt der Kündigung und deren Wirkung, die Bankverbindung für die Erstattung und eine Bitte der Bestätigung enthalten sein.

Folgen einer Kündigung der Kapital-Lebensversicherung

Eine Kündigung einer Lebensversicherung, die bereits viele Jahre besteht, ruft in der Rehel einen herben Verlust auf den Plan. Oft ist fast alles angesparte Kapital verloren, da in der ersten Zeit die Abschlussprovisionen bezahlt wurde und zusätzlich noch etwas abgezogen wird bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages.

Der nach diesen Abzügen verbleibende Wert wird von den Versicherern als Rückkaufswert bezeichnet.

Alternativen zu einer Kündigung

Es lohnt meist sich nur dann die Versicherung zu kündigen, wenn diese vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde.

Bei anderweitig abgeschlossenen Verträgen sollte ein, Verkauf der Kapital-Lebensversicherung, in Betracht gezogen werden, der zwar ebenfalls Verlust bedingt, jedoch üblicherweise nur einen geringeren Verlust. Verschiedene Anbieter haben sich darauf spezialisiert Kapital-Lebensversicherungen aufzukaufen.

Es ist auch möglich die Lebensversicherung zu beleihen und zum Beispiel als Sicherheit für ein Kredit zu verwenden. Die zusätzlichen Versicherungsleistungen bleiben dann dennoch bestehen und das Geld kann sofort verwendet werden. Ob diese Variante attraktiv ist hängt von den mit der Bank vereinbarten Zinsen ab.

Ferner kann die Lebensversicherung in der Regel auch zeitweise beitragsfrei gestellt werden, wenn die zu zahlenden Raten zum aktuellen Zeitpunkt zu hoch sind.

»Mehr zur Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung und ein Musterschreiben

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