Kündigungsfrist Internetprovider: Das müssen Sie beachten

Die Gründe, weshalb Menschen ihren Internetprovider kündigen, können vielfältig sein. Manch einer ist mit der Leistung nicht zufrieden, andere Kunden finden bei einem anderen Provider ein besseres Angebot. In jedem Fall gilt, dass Sie beim Kündigen eines bestehenden Vertrags eine Frist beachten müssen. Welche Bedeutung diese hat und worauf es bei einer Kündigung ankommt, erfahren Sie in diesem Text.

Laufzeit

Wenn Sie einen Vertrag mit einem Internetprovider abschließen, gilt dieser zunächst über eine bestimmte Dauer. Die Dauer ist in Monaten angegeben. Kündigen Sie diesen Vertrag nicht, verlängert er sich meist automatisch um weitere zwölf Monate. Die automatische Verlängerung wiederholt sich so lange, bis Sie den Vertrag kündigen.

Kündigungsfrist

Damit eine sogenannte ordentliche Kündigung rechtswirksam wird, muss Sie innerhalb der bestehenden Vertragslaufzeit erfolgen und einen Mindestabstand (Kündigungsfrist) zum Vertragsende haben. Diese variiert bei den verschiedenen Providern und liegt meist zwischen einem und drei Monaten.

Hinweis: Falls der Vertrag als Gewerbetreibender oder Firma mit dem Internetprovider abgeschlossen wurde so kann die Frist auch länger als 3 Monate sein.

Wenn Sie sich schon früh sicher sind, dass Sie einen bestehenden Vertrag kündigen möchten, können Sie dem Internetprovider schon früh eine ordentliche Kündigung zustellen. Sie wird allerdings erst mit dem Ende der regulären Vertragslaufzeit gültig.

Nachdem dem Internetprovider das Kündigungsschreiben zugegangen ist, ist dieser jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Kündigung zu bestätigen und mitzuteilen, ab wann diese gültig ist. Bleibt dieses Schreiben aus, sollten Sie als Kunde nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.

Tipp: Die Vertragslaufzeit, der Zeitraum einer anschließenden Verlängerung sowie die Kündigungsfrist gehen aus ihren Vertragsunterlagen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervor.

Vorzeitige und fristlose Kündigung

Falls der Vertrag als Verbraucher im Fernabsatz abgeschlossen wurde (im Internet, am Telefon, per Post oder an der Haustür) oder im Vertrag ein Widerrufsrecht vereinbart wurde kann der Vertrag innehalb der ersten 14 Tage widerrufen werden, wodurch er als nicht abgeschlossen gilt. Für bereits genutzte Leistungen und entstandene Unkosten ist jedoch anteilig zu zahlen.

Vorzeitige und fristlose Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung haben Kunden auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung auszusprechen, wobei im letzeren fall garkeine Frist mehr eingehalten werden muss.

Ein Grund für eine fristlose Kündigung kann die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Diese Änderungen müssen allerdings von elementarer Bedeutung sein. In der Regel wird der Provider einen rechtzeitig im Voraus informieren und dann gilt, eine meist 4-wöchige Frist, innerhalb welcher außerordentlich gekündigt werden kann.

Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung ist, wenn der Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er die vereinbarte Bandbreite nicht bereitstellt.

In einem solchen Fall muss der Provider jedoch zuerst schriftlich abgemahnt werden und dabei ist eine ausreichende Frist zu setzten innerhalb welcher die Mängel behoben werden können. Zusätzlich ist bereits in diesem Schreiben anzukündigen, dass gekündigt wird falls die Probleme nicht behoben werden.

Auch nach einem Umzug des Kunden, nachdem der Internetprovider die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen kann, ist unter Umständen eine fristlose Kündigung möglich. Wenn Sie eine solche Kündigung einreichen, wird genau geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein.

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