Kündigungsfrist Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Berufstätige ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen geworden. Oft ist die gesetzliche Absicherung kaum ausreichend, wenn es zu einer Berufsunfähigkeit infolge von

Krankheit, psychischen Problemen oder durch einen Unfall kommt.

Gesetzt den Fall, man möchte seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, weil kein Bedarf mehr vorhanden ist oder man einen Anbieter gefunden hat, der günstigere Konditionen bietet, gilt es einiges zu beachten. Vor der Kündigung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ratsam, ein neues Angebot und eine Zusage vom neuen Versicherer vorliegen zu haben.

Bei einer Kündigung sind zu allererst einmal die Kündigungsfristen einzuhalten. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann jeweils zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgen.
Der erste mögliche Zeitpunkt der Kündigung ist frühestens nach Ablauf eines Versicherungsjahres, dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Ende dieses Zeitpunkts einzuhalten.

Bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise ist eine Kündigung jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt der nächsten Beitragszahlung möglich, ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist. Manche Verträge werden nicht nur für ein Jahr abgeschlossen. In solchen Fällen können sich die Kündigungsfristen verlängern. Verträge, die für eine Laufzeit von fünf Jahren geschlossen wurden, können frühestens zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden, danach mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres.

Weiterhin ist auf die Form des Kündigungsschreibens zu achten. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist reicht es aus, ein formloses Schreiben mit Angabe von Datum und Ende der Versicherung zu verfassen. Auch ohne ausführliche Begründung ist es wirksam für die Beendigung des Vertrages. Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Versicherungsschutz bis zum Ablauf der Frist in vollem Umfang bestehen.

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nach jeder Beitragserhöhung möglich. Für vor dem 24. Juni 1994 abgeschlossene Verträge sind teilweise noch andere Bestimmungen gültig. Der Abschluß eines Neuvertrages bei einem anderen Versicherer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Eine sofortige Aufhebung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Todesfall des Versicherungsnehmers möglich. Falls eine Todesfallsumme eingeschlossen ist, kann die Auszahlung beantragt werden.

Auch der Versicherer hat ein Recht, die Kündigung auszusprechen. Gemäß Paragraph 41 des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes ist es dem Versicherer erlaubt, den Vertrag zu kündigen, wenn beim Versicherten bei Vertragsabschluß bereits Erkrankungen vorgelegen haben, die er nicht angegeben hat.

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