Kündigungsfrist bei einem Fußballverein

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nachdem ob der Verein ein reiner Freizeitverein ist oder ein Mitglied des Deutschen Fußballbundes (DFB).

Handelt es sich um einen Freizeit-Fußballverein, beträgt Kündigungsfrist oftmals vier Wochen zum Ablauf des Vereinsjahres oder der Saison.

In der Regel sind die Statuten des Vereins maßgeblich für die Frist bei einer Kündigung, denn das Bundesvereinsrecht erlaubt einen gewissen Spielraum. Mitunter können Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten vereinbart sein.

Ist der Verein Mitglied des DFB unterscheidet man bei der Kündigung zwischen dem Wechsel des Vereins und der Kündigung der Mitgliedschaft, ohne dass man zu einem anderen Verein wechselt.

Viele Fußballvereine haben ihre eigenen Satzungen, in denen Kündigungsfristen stehen können, die von den oben Erwähnten abweichen können. In solch einem Fall sind die in den Satzungen stehenden Fristen einzuhalten.

Dabei können auch in dem Falle für eine einfache Kündigung andere Fristen als für den Wechsel des Vereins gelten, was bei der Wahl des Datums, an dem man sein Kündigungsschreiben verfasst, ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Sonderfall: Spielervertrag

Wer ein Spielervertrag unterschrieben kann diesen in der Regel nicht vor dem Ende kündigen, da es sich um ein befristeten Vertrag handelt. Üblicherweise ist die Laufzeit dabei, nach §22 der DFB-Spielordnung, mindestens 1 Jahr. Ist der Vertrag über mehr als 2 Jahre vereinbart so muss der Verein ein stichhaltigen Grund haben.

Es sollte in diesem Fall sicherheitshalber sobald bekannt ist, dass nach der Vertragsdauer nicht weitergespielt werden soll, der Verein schriftlich informiert werden, dass nicht weitergespielt wird.

Tipp: Spieler und Verein können sich aber auf eine Auflösung des Vertrages verständigen, sofern beide Parteien zustimmen. Durch eine Auflösung kann der Vertrag zu jedem Termin beendet werden.

Nach §626 BGB könnte der Vertrag auch vorzeitig beendet werden wenn ein ausreichender Grund vorliegt. Dies wird außerordentliche Kündigung bezeichnet. Denkbare Gründe wären zum Beispiel eine chronische Erkrankung, welche das Spielen unmöglich macht oder gravierende Verfehlungen des Vereins oder zum Beispiel Handgreiflichkeiten des Trainers.

Der Verein kann auch von sich aus vorzeitig kündigen. Zum Beispiel beim Abstieg der Mannschaft, nachweislich mangelnder Eignung oder schwerwiegenden Verfehlungen des Spielers.

Regelungen bei einem Vereinswechsel

Dabei werden Vereinswechsel meistens zum Ende der Spielsaison bekannt gegeben, während einfache Mitgliedschaftskündigungen zum Ende des Kalenderjahres möglich sind.

Laut DFB läuft die Transferperiode 1 vom 1. Juli bis zum 31. August und die zweite Transferperiode vom 1. bis zum 31. Januar. Es wird also üblicherweise nur in diesem Zeitraum gewechselt. Die Abmeldung muss dabei, im Sommer, 2 Monate, also bis zum 30. Juni beim Verein ankommen (Es gilt der Poststempel). In der Winterperiode muss ein Wechsel bis zum 31. Dezember durchgeführt werden.

Ausnahme: Wer ein Vertrag als Berufsspieler unterschreibt kann bis zum 31. August wechseln.

Achtung: Ausbildungsentschädigung bei einem Wechsel möglich

Bei einem Wechsel in der ersten Transferperiode (also im Sommer) wird eine Ausbildungsentschädigung fällig.

Diese Entschädigung beträgt laut DFB:

Oberliga (5. Liga)2500 Euro (Männer)
6. Liga1500 Euro
7. Liga750 Euro
8. Liga500 Euro
in allen Kreisligen darunter250 Euro.

Hinweis: Wird in eine höhere Liga gewechselt ist für diese die Entschädigung zu zahlen. Wird dagegen nach unten gewechselt wird ein Mittelwert aus beiden Ligen berechnet.

Ausnahmen: Wurde nur eine Saison im Verein gespielt so reduziert sich der Betrag um 50%. Wurde als Amateurfußballer gespielt und nun wird ein Vertrag als Berufsspieler unterzeichnet, dann muss nichts gezahlt werden. Dasselbe gilt auch falls der Spieler mindestens ein halbes Jahr lang kein Spiel mehr gespielt hat. Darüber hinaus können die Vereine auch geringere Beträge vereinbaren.

Ausweg in den Unterliegen

Wen der Heimatsort und der Arbeits- oder Studienort mehr als 100 Kilometer weit entfernt ist kann besteht ein Zweitspielrecht so das zusätzlich bei einem anderen Verein gespielt werden darf. Jedoch nur bei Spielen auf Kreisebene.

Sonderfall: Abmeldung von Kindern und Jugendlichen

Kindern und Jugendliche können laut DFB nur vom 1. bis 30. Juni abgemeldet werden. Ausbildungsentschädigungen fallen jedoch nur in der D-Jugend und höher an.

Ziehen die Eltern kann unter Umständen eine Härtefallregelung genutzt werden.

Umzug in das Ausland

Wer dauerhaft oder zeitweise in das Ausland umzieht muss sich bei seinem deutschen Club abmelden.

Was ist weiter wichtig?

Nicht weniger wichtig ist die Einhaltung sämtlicher Formalia, weil es sonst passieren kann, dass die Kündigung mehrmals eingereicht werden muss und man die Kündigungsfrist verpasst, obwohl man die erste Kündigung rechtzeitig verfasst und abgeschickt hat.

Die Wichtigste dieser Formalitäten ist die Form des Schreibens. Viele Vereine verlangen nämlich, dass man unter Benutzung einer vom Verein vorgegebenen Vorlage kündigt. Auch wenn dies rechtlich vermutlich vor Gericht kein Bestand hat sollte am besten die Vorlage genutzt werden um Streitigkeiten zu vermeiden.

Je nach Verein muss man in der Satzung als auch im Internet nach der eventuell vorhandenen Vorlage suchen und darauf achten, dass man die Vorlage für die gewünschte Art der Kündigung wählt.

Erlaubt der Verein, eine formlose Kündigung zu schreiben, so ist darauf zu achten, dass auch im formlosen Schreiben der vollständige Name, die Mitgliedsnummer und das Datum des Verfassens dennoch enthalten sind.

Falls frühzeitig gekündigt wird darf auch die Angabe des Kündigungsgrundes nicht fehlen.

Damit man notfalls nachweisen kann, dass man die Kündigung rechtzeitig eingereicht hat, sollte man diese mit Einschreiben und Rückschein abschicken. Denn auf dem Rückschein wird auch das Datum des Empfanges stehen. Dieses ist ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist Fußballverein und erspart oft weiteren Ärger.

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