Kündigungsfrist Abo

Kündigungsfristen sind bei einem Abo immer individuell vertraglich geregelt, die Fristen sind demnach, je nach Vertrag, unterschiedlich lang. Ein Abo wird in zwei Vertragsvarianten, also entweder für einen gewissen Zeitraum (z.B. 18 Monate) oder auf Widerruf abgeschlossen. Die erste

Variante legt Sie auf einen Bezugszeitraum fest, die zweite auf den Widerufsakt, z.B. durch eine Kündigung.

Im Folgenden finden Sie aufgelistet verschiedene, Rechte, Fristen und Laufzeiten bei einem Abonnement:

Widerrufsrecht

Auch für Abonnements, die einem an der Haustür aufgeschwatzt wurden, gilt übrigens ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Probe-Abonnements verlängern sich mitunter automatisch, sollte das Abo nicht rechtzeitig gekündigt bzw. widerrufen werden. Die konkreten Bedingungen sind Ihrem Vertrag zu entnehmen.

Rechtzeitige Kündigung

Damit die Kündigung wirksam wird, ist es wichtig, dass das Kündigungsschreiben den Verlag bzw. die Zeitung oder Zeitschrift rechtzeitig erreicht. Rechtzeitig bedeutet, dass die Kündigungsfrist von der Mindestvertragslaufzeit abgerechnet werden muss, um den zu berücksichtigenden Zeitpunkt zu ermitteln. Das Referenzdatum ist das Posteingangsdatum beim Empfänger.

Mindestlaufzeiten

Jedes Abo hat also Mindestlaufzeiten, die ebenfalls im Vertrag angegeben sind. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit nach deutschem Recht beträgt 24 Monate, also zwei Jahre. Länger kann und darf ein Vertrag Sie nicht binden.

Dauer der Kündigungsfrist bei einem Abo

Die Kündigungsfrist darf bei einem normalen Kunden maximal drei Monate betragen (§ 309 Abs. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Wird im Vertrag die Kündigungsfrist nicht erwähnt, gilt allein diese gesetzlich geregelte Frist. Achtung: die Kündigungsfrist setzt vor Ende der vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit ein!

Dauer stillschweigender Vertragsverlängerungen

Viele Abonnements verlängern sich automatisch um dieselbe Vertragslaufzeit, werden sie nicht fristgerecht gekündigt. Eine solche stillschweigende Vertragsverlängerung ist jedoch ausgehend vom deutschen Recht immer zeitlich begrenzt. Ihr Vertrag darf sich stillschweigend, also falls Sie die rechtzeitige Kündigung vergessen, nur um zwölf Monate verlängern. Die rechtzeitige Kündigung ist so unerlässlich, um Ihnen Ärger zu ersparen.

Gegen Ende der stillschweigend Vertragsverlängerung (zwölf Monate) muss erneut bis spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Vertragslaufzeit Ihre Kündigung erfolgen. Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben also am besten viel früher, um ein Versäumen der Frist zu vermeiden. Sie können in Ihrem Schreiben das Referenzdatum auch erwähnen, falls Ihre Kündigung viel früher eintrifft, als die stillschweigende Vertragsverlängerung endet.

Tipp: Durch das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) wurde die automatische Verlängerungslaufzeit abgeschafft. Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden (siehe auch §56 TKG Absatz 3).

Für andere Abos gilt, sofern diese nach 01.03.2022 abgeschlossen wurden das die Kündigungsfrist maximal 1 Monat betragen darf. Eine automatische Verlängerung darf bei diesen Verträgen auch nur auf unbestimmte Zeit erfolgen und der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit kündigen.

Kündigungsformalitäten

Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, was das bedeutet, ist nach § 126 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Elektronische Kündigungen sind nach § 126 III BGB möglich, soweit sich aus dem Gesetzestext nichts anderes ergibt.

Auch hier empfiehlt es sich, die Kündigung mit einem Übergabeeinschreiben zu versenden. Damit kann vom Absender nachgewiesen werden, dass das Schreiben tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Im Konfliktfall kann die Kündigung damit belegt werden. Ein Übergabeeinschreiben erhält man an jedem Postschalter.

»Mehr zur richtigen Kündigung eines Abos und zum Muster Kündigungsschreiben.

Kündigungsfrist Abo
3.75 (75%) 4 votes

Eine Antwort hinterlassen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.