Kündigungsmöglichkeiten einer Brillenversicherung

Eine Brillenversicherung kann hilfreich sein, um sich gegen Schäden durch Bruch oder Verlust zu schützen. Manche Versicherungen zahlen eine Beteiligung, wenn der Neukauf einer Brille notwendig ist.

Trotz der Vorteile einer Brillenversicherung können sich Gründe entwickeln, die eine Absicherung überflüssig machen. Eine Vertragskündigung ist notwendig.

Es gibt kein spezielles Recht für Brillenversicherungen. Die gesetzlichen Vorgaben für alle Versicherungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Grundsätzlich lassen sich ordentliche und außerordentliche Kündigung unterscheiden.

Die ordentliche Kündigung

Die meisten Versicherungen sind für ein Jahr abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen ist vermerkt, dass sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Ausnahme: Die rechtzeitige Kündigung der Versicherung.

Die ordentliche Kündigung von Brillenversicherungen ist an gesetzliche Regelungen gebunden. § 11 VVG gibt vor, dass die Kündigungsfrist mindestens einen Monat und höchstens drei Monate betragen darf. Es gilt der Zeitraum, der in der Versicherungspolice steht. In der Regel liegt dieser bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.

§ 11 VVG beschreibt eine Frist für Policen, deren Laufzeit drei oder mehr Jahre beträgt. Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des dritten Jahres möglich. Auch, wenn die Versicherung über einen längeren Zeitraum (beispielsweise fünf Jahre) läuft.

Für eine ordentliche Kündigung ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.
Die außerordentliche Kündigung

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung vor. Hierbei handelt sich um die Vertragsbeendigung während der gültigen Laufzeit. Allerdings kann der Versicherte dieses Kündigungsrecht nicht nach Belieben ausüben.

Erhöht der Versicherer die Versicherungsbeiträge, liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Gleiches gilt für Änderungen der Vertragsbedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntwerden der Vertragsänderung. Siehe § 40 VVG.

§ 92 VVG nennt einen Versicherungsfall (Schaden) als Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Dieses Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Die Frist beträgt einen Monat ab dem Datum der Schadenregulierung.

Für eine außerordentliche Kündigung ist die Angabe von Gründen zwingend notwendig.

Was bedeutet Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beschreibt die Zeitspanne zwischen der Kündigung und dem daraus resultierenden Auslaufen des Vertrages. Beispiel für eine Frist von zwei Monaten: Droht sich eine Brillenversicherung zum 01.Januar zu verlängern, muss die Kündigung bis Ende Oktober der Versicherung vorliegen.
Wie ist bei der Kündigung zu beachten?

Die Kündigung der Brillenversicherung muss schriftlich erfolgen. Ein eingeschriebener Brief, als Nachweis, ist empfehlenswert. Das Kündigungsschreiben muss nachstehende Informationen enthalten:

  • Vorname und Name sowie Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Die Worte: Kündigung der Brillenversicherung
  • Versicherungsnummer
  • Konkretes Kündigungsdatum
  • Angabe von Gründen bei außerordentlicher Kündigung

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