DSL Kündigungsfrist

Die DSL Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein DSL Vertrag gekündigt werden kann. Erfolgt die Kündigung eines DSL Vertrags nicht zeitgerecht, verlängert sich der laufende Vertrag in der Regel um weitere 12 Monate.
Üblicherweise liegt die DSL Kündigungsfrist

zwischen zwei und drei Monaten vor dem Vertragsende. Bei manchen Anbietern gelten zum Teil auch kürzere Kündigungsfristen. Die Vertragsbedingungen sollten daher auf jeden Fall zeitgerecht zur Kenntnis genommen werden.

Sollte eine Kündigung bei seinem DSL Anbieter geplant sein, muss nicht bis zum Beginn der Kündigungsfrist abgewartet werden. Die Kündigung kann jederzeit, auch schon vor Beginn der DSL Kündigungsfrist erfolgen. In diesem Fall besteht auch nicht mehr die Gefahr, dass die Kündigungsfrist verabsäumt wird und sich der DSL Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.

In Folge des Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) wurde die automatische Verlängerungslaufzeit stark eingeschränkt.

Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden (siehe auch §56 TKG Absatz 3).

Fristlose Kündigung des DSL-Vertrages

In Einzelfällen kann auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Eine solche Kündigung, ohne Einhaltung der DSL Kündigungsfrist, ist allerdings nur möglich, wenn eine wichtige Begründung genannt werden kann. Sollte kein zulässiger Grund angegeben werden, kann der DSL Anbieter die außerordentliche Kündigung auch ablehnen.

Laut Gesetz sind die Gründe für eine Sonderkündigung genau geregelt. Dennoch akzeptieren viele DSL Anbieter auch außerordentliche Kündigungen in manchen Fällen, in denen sie grundsätzlich nicht gezwungen wären, einer außerordentlichen Kündigung zuzustimmen – wie zum Beispiel im Fall einer Privatinsolvenz oder bei einer Kündigung durch die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Aber auch wenn der Wohnsitz ins Ausland gewechselt wird, kann der DSL Vertrag meist problemlos gekündigt werden. Natürlich ist in diesen Fällen ein schriftlicher Nachweis erforderlich.

Jeder DSL Anbieter hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt, welche Kündigungsgründe bei einer außerordentlichen Kündigung akzeptiert werden.

  • Falls der DSL-Anbieter die Gebühren erhöht kann innerhalb 3 Monaten, nach Kenntnisnahme der Erhöhung, zum Zeitpunkt der Erhöhung oder danach gekündigt werden.
  • Falls man an einen Ort umzieht an dem der DSL-Anbieter seine Leistung nicht mehr erbringen kann, besteht die Möglichkeit zu kündigen, dabei sollte die neue Meldebescheinigung in Kopie beigelegt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
  • Falls vertraglich geregelte Leistungen des DSL Anbieters nicht ordnungsgemäß erbracht werden, kann nachdem die Mängel dem Anbieter schriftlich aufgezeigt wurden und keine Besserung eingetreten ist, der Kunde vom DSL Vertrag zurücktreten.

In allen Fällen muss bei einer außerodentlichen fristlosen Kündigung des DSL-Vertrages der Grund angegeben werden.

Sollte ein spezieller Fall eintreten, welcher in den AGB nicht angeführt ist, empfiehlt es sich, mit seinem DSL Anbieter in Kontakt zu treten. Meist wird eine Lösung gefunden, mit welcher sowohl der Kunde als auch der Anbieter einverstanden sind.

Der DSL Anbieter kann fallweise den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Kunde zum Beispiel gegen die AGB verstoßen hat. Zusätzlich hat der DSL Anbieter das Recht, den in solchen Fällen entstandenen Schaden oder nicht bezahlte Monatsbeträge vom Kunden einzufordern.

»Mehr zur richtigen Kündigung des DSL-Vertrages und zum Kündigungsschreiben

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