Kündigungsfrist Arbeitsvertrag in den USA

Das Arbeitsrecht in den USA unterscheidet sich grundlegend von den deutschen Bestimmungen. Das deutsche Arbeitsrecht ist stark paternalistisch geprägt, das heißt, es ist auf den Schutz des Arbeitnehmers ausgerichtet, der als die schwächere Partei betrachtet wird.

Das Arbeitsrecht in den USA beruht dagegen auf der Annahme, das sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen und ein besonderer Schutz der Beschäftigten vor einer Kündigung deshalb nicht erforderlich ist.

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren wichtigen Unterschied. In Deutschland sind die gesetzlichen Bestimmungen bundeseinheitlich ausgestaltet. Die wichtigsten Grundsätze sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, das in ganz Deutschland gilt. Gravierende Unterschiede gibt es allenfalls im öffentlichen Dienst, hier beruhen die Divergenzen aber nicht auf gesetzlichen Vorschriften, sondern auf unterschiedlichen Tarifverträgen.

In den USA ist die Lage eine ganz andere. Das Arbeitsrecht fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Staaten, in manchen Staaten ist es sogar den Gemeinden erlaubt, eigene Regeln zu erlassen. Es ist deshalb wichtig, sich immer mit den Gesetzen, die vor Ort gelten, vertraut zu machen.

Welche Kündigungsfristen gelten in den USA für den Arbeitsvertrag?

Trotz dieser heterogenen Rechtslage basiert das amerikanische Arbeitsrecht auf dem gemeinsamen Grundsatz „hire and fire“ und der Kündigung „at will„. Dies bedeutet, dass weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten haben und beide Parteien ein Arbeitsverhältnis jederzeit beenden können.

Alles was dafür erforderlich ist, ist eine Kündigungserklärung, die aber auch mündlich erfolgen kann. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Bei einfachen Tätigkeiten ist eine vertragliche Kündigungsfrist von zwei Wochen üblich (auch als „notice period“ bezeichnet), die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt.

Wichtig: Da es in den USA sehr wichtig ist vom alten Arbeitgeber empfohlen zu werden sollte in jedem Fall, dem Arbeitgeber, eine zumindest 2-wöchige Frist angeboten werden.

Bei Fach- und Führungskräften sind die vereinbarten Kündigungsfristen oftmals 4 Wochen oder deutlich länger. Letztlich hängen die vereinbarten Kündigungsfristen von der Unternehmenskultur des Arbeitgebers und der Bedeutung der eigenen Position ab. Der Gesetzgeber legt den Parteien hier keine Beschränkungen auf.

Keine Verlängerung der Kündigungsfristen: Im Normalfall gibt es keine Verlängerung der Kündigungsfristen. Auch langjährige Mitarbeiter könne daher jederzeit gekündigt werden. Eine Sozialauswahl, wie in Deutschland muss auch nicht erfolgen.

In einigen Unternehmen haben Gewerkschaften jedoch längere Kündigungsfristen für die Beschäftigten erwirkt.

Ausnahmen

Von dem dargestellten Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die wichtigste ist das Verbot einer diskriminierenden Kündigung, die auf einem Bundesgesetz beruht und deshalb in allen Staaten gilt.

Eine Kündigung (oder eine andere berufliche Benachteiligung) aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Rasse oder der Religion und der Weltanschauung ist illegal.

Der benachteiligte Arbeitnehmer hat in diesen Fällen Anspruch auf Schadensersatz, der sehr viel höher ausfällt, als in Deutschland.

Sofern eine Klage erhoben wird, begehrt der Kläger in aller Regel einen wenigstens sechsstelligen Betrag und bekommt diesen, sofern er glaubhaft machen kann, dass er rechtswidrig benachteiligt oder gekündigt wurde, auch zugesprochen.

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