Kündigungsfrist bei Kreditkarten

Es gibt viele Gründe seine Kreditkarte kündigen zu wollen, entweder es sind die Konditionen des Anbieters, mit denen man unzufrieden war, oder aber einfach nur, dass man keine Verwendung mehr für die Kreditkarte hat.

Wichtig: Bevor man kündigt sollte man jedoch Folgendes beachten: man kann nur bei dem richtigen Ansprechpartner kündigen. Dies ist nicht die Kreditgesellschaft, sondern das herausgebende Kreditinstitut.

Auf Grund der Zahlungsdiensterrichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD) wurden die Kündigungsfristen bei Kreditkarten für Verbraucher aufgehoben.
Es kann nun zu jeder Zeit, die Kreditkarte, zum Monatsende gekündigt werden.

Die Jahresgebühr wird bei einer Kündigung der Kreditkarte anteilsmäßig erstattet, sofern bereits für noch nicht begonnene Monate gezahlt wurde. Selbstverständlich gibt es eine Erstattung nur bei Kreditkarten mit einer zu zahlenden Jahresgebühr.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich, d.h. wenn das Vertragsverhältnis für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar ist. Dann kann auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Gemäß Paragraph 314, Absatz 1 des BGB müssen die jeweiligen Interessen der beiden Parteien genau abgewogen werden.
Damit langfristige Verträge außerordentlich gekündigt werden können müssen z.B. folgende Gründe vorliegen:

  • besondere Ereignisse, das heißt z.B. bei Todesfall oder schwerer Erkrankung des Vertragspartners
  • einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung einer Vertragspartei, das heißt z.B. bei Tarifänderungen oder Änderungen des AGB.

Einheitliche Regelungen für alle Arten von Verträgen gibt es jedoch nicht.

Eine Bank oder ein Anbieter kann die Kreditkarte auch außerordentlich kündigen, wenn die Sorgfaltspflicht des Kunden nicht eingehalten wurde. Er sollte sorgfältig mit der Karte umgehen und darf den Pin gemäß BGB nicht an Dritte weitergeben. Ebenso muss ein Missbrauch oder Verlust der Karte sofort angezeigt werden.

Form und Inhalt der Kündigung

Damit die Kündigung auch wirksam ist und bei Problemen nachgewiesen werden kann,sollte eine schriftliche Kündigung erfolgen.

In diesem Schreiben müssen Ihre Daten und Adresse, Ihre Kreditkartennummer und Kundennummer, der Kündigungstermin und der Beendigungstermin, der Widerruf der Einzugsermächtigung sowie Ihre persönliche Unterschrift enthalten sein.

Nach der Kündigung sollte die Karte nicht mehr für weitere Zahlungen verwendet werden. Das restliche Guthaben soll vom Anbieter auf das Girokonto überwiesen werden.

Wichtig: Damit die Karte nicht für anderer Zwecke missbraucht wird, ist es wichtig sie zu vernichten. Selbst wenn das Unternehmen die Karte zurückgesendet haben möchte, sollte sie vorher unkenntlich gemacht werden.

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