Kündigungsfristen Arbeitsverhältnis in Österreich

Jeder der in Österreich, in einem Arbeitsverhältnis, angestellt ist besitzt einen schriftlichen Dienstvertrag, welcher im §6 Abs.3 des Angestelltengesetzes festgelegt ist. Bei Arbeitern besteht dagegen oftmals nur ein Kollektivvertrag.

Doch immer wieder gibt es Situationen, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein nicht eindeutig im Vertrag geregelt ist oder der Vertrag vorzeitig beendet werden soll.

Eine Beendigung kann weiterreichende Folgen haben für die Beendigungsansprüche oder für das Arbeitslosengeld.

Rechtliche Grundlagen

Vor allem beim Angestelltenrecht sollten einige Kündigungsfristen sowie Kündigungstermine beim beachtet werden.

Für einige Arbeitnehmergruppen sind jedoch auch Fragen hinsichtlich des Kündigungsschutzes wichtig. Geregelt ist der allgemeine Kündigungs- und Entlassungsschutz in den §§105ff des Arbeitsverfassungsgesetz.

Weiterführende relevante Kündigungs- und Entlassungsbeschränkungen sind in den einzelnen Arbeitnehmergruppe behandelt.

Eine Kündigung kann, in Österreich, sowohl Arbeitnehmerseitig als auch Arbeitgeberseitig ausgesprochen werden. Wirksam wird sie jedoch erst, wenn diese mündlich oder schriftlich zugegangen ist.

Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung eine Frist einhalten, welche abhängig ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Es kann im Vertrag eine Probezeit von maximal einem 1 Monat (Bei Lehrlingen bis zu 3 Monate) vereinbart sein. Während dieser Frist kann von beiden Seiten jederzeit ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden.

Bei Dienstdauer bis zwei Jahren beträgt sie 6 Wochen,

zwischen 2 und 5 Jahren 2 Monate,

zwischen 5 und 15 Jahren 3 Monate

zwischen 15 und 25 Jahren 4 Monate

und nach 25 Jahren beträgt sie 5 Monate.

Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer (Angestellte)

Auch der Arbeitnehmer ist an eine Kündigungsfrist und einen Kündigungstermin gebunden.

Hierbei beträgt die Frist 1 Kalendermonat.

Im Arbeitsvertrag kann die Frist jedoch bis auf 6 Monate verlängert werden.

Der Kündigungstermin ist auch hier der letzte Tag der Kündigungsfrist. Ist auch hier im Arbeitsvertrag nichts vereinbart (z.B. zum 15ten oder immer zum letzten Tag eines Monats), gilt als Termin jedes Kalendervierteljahr (Quartal).

Kündigungsfrist als Arbeiter
Bei Arbeitern sind die Kündigungsfristen und -termine in der Regel im Kollektivvertrag geregelt. Es muss daher dort nachgelesen werden welche Fristen und Termine einzuhalten sind.

Weitere Informationen können meist auch von der Arbeiterkammer oder der zuständigen Fachgewerkschaft erhalten werden.

Besonderer Kündigungsschutz

Für folgende Personengruppen besteht ein besonderer Kündigungsschutz und es muss vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes eingeholt werden. Bei Behinderten ist der Behindertenausschuss zuständig.

  • Betriebsratsmitgliedern (§§ 120 ff. Arbeitsverfassungsgesetz)
  • Schwangere (§10 Mutterschutzgesetz)
  • Mütter oder Väter in Karenz und Elternteilzeit (§§10, 15 Mutterschutzgesetz, §§7, 8 Väter-Karenzgesetz)
  • Behinderten (§ 8 Behinderteneinstellungsgesetz)
  • Arbeitnehmern im Präsenz-, Zivil oder Ausbildungsdienst (§12 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz)

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung muss keinen Kündigungsgrund enthalten. Der Arbeitnehmer kann entgegen dem Arbeitgeber jederzeit die Kündigung aussprechen.

Die ordentliche Kündigung kann schriftlich als auch mündlich erfolgen. Sie unterliegt keiner besonderen Vorschriften hinsichtlich der Form und des Inhaltes.

Der Wille zur Kündigung muss jedoch erkennbar sein.

Aus Beweisgründen sollte eine Kündigung jedoch immer in der schriftlichen Form erfolgen.

Vorzeitige bzw. fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung dagegen muss einen Kündigungsgrund enthalten und muss unmittelbar nach dem Grund erfolgen.

Der Grund muss so schwerwiegend sein, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.

Es können jedoch im Vertrag oder im Kollektivvertrag sogenannte „Postensuchtage“ vereinbart sein, daher ist eine frühzeitige Kündigung nicht immer notwendig. Postensuchtage sind Tage an bezahlter Freizeit die bei einer Kündigung gewährt werden müssen damit ein neuer Job gefunden werden kann.

Was wenn eine fristlose Kündigung unberechtigt ist?

Eine unberechtigte fristlose Kündigung ist gleichzusetzen mit einer dauerhaften Arbeitsverweigerung.

Daher unterliegt der Arbeiternehmer einer Schadensersatzpflicht.
Es kommt auch zum Verlust der Urlaubsersatzleistung und je nach Vertrag zum Wechfall der Sonderzahlungen.

Was sollte das Kündigungsschreiben beinhalten?

  • Absender (Arbeitnehmer oder Firma)
  • Empfänger (Arbeitnehmer oder Firma)
  • aktuelle Datum
  • Betreff: Kündigung
  • Ich sehe mich/ Wir sehen uns veranlasst, Sie unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Ihr Arbeitsverhältnis endet daher am.…
  • Ort
  • Datum
  • Unterschrift
Kündigungsfristen Arbeitsverhältnis in Österreich
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