Fristgerechte und fristlose Kündigung und Kündigungsfristen bei Fitnessstudios

Fristgerechte Kündigung von Mitgliedschaftsverträgen

Ein Mitgliedschaftsvertrag wird in den meisten Fitnessstudios mit einer festen Laufzeit, einer sogenannten Grundlaufzeit, abgeschlossen. Diese Verträge verlängern sich automatisch nach Ablauf der Grundlaufzeit, sollte er nicht vorher innerhalb der im Vertrag genannten Frist, welche maximal 3 Monate betragen kann, im Voraus, gekündigt worden sein.

Wenn das Kündigungsschreiben nicht mehr als 3 Monate vorher beim Anbieter ankommen kann, sollte also im Vertrag und den erhaltenen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nachgeprüft werden ob eine kürzere Frist für einen selber gilt.

Widerruf bei Neuverträgen

Ein Mitgliedschaftsvertrag wird meist im Anschluss an ein Probetraining im Fitnessstudio selbst geschlossen.

Der Gesetzgeber sieht ein Widerrufsrecht jedoch nur im Falle von schriftlichen, telefonischen oder postalischen Vertragsabschlüssen, Online-Verträgen sowie Vertragsabschlüssen an der Haustüre, am Arbeitsplatz oder auf offener Straße, vor.

Diese Voraussetzungen erfüllt ein im Studio geschlossener Vertrag nicht, entschied beispielsweise das Münchener Amtsgericht(Az.: 223 C 12655/12).

Sollte der Vertrag jedoch nicht im Studio abgeschlossen sein oder eine spezielle Widerrufsklausel im Vertrag oder den AGB vereinbart sein so kann der Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist beträgt die Frist 14-Tage. Wobei ein absenden des Schreibens, vor dem Ablauf der Frist, ausreichend ist.

Durch einen gültigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und es werden einem bereits gezahlte Beiträge erstattet. Jedoch kann anteilig für die Zeit, in der bereits Leistungen vom Studio genutzt wurden, ein Betrag abgezogen werden.

»Muster eines solchen Widerrufsschreibens

Vorzeitige Kündigung von Mitgliedschaftsverträgen

In besonderen Fällen kann das Fitnessstudio auch außerhalb der Grundlaufzeit gekündigt werden. Kann man das Studio beispielsweise im Falle von Schwangerschaft oder Krankheit nicht mehr nutzen, sehen die meisten AGBs ein Sonderkündigungsrecht vor.

Das Studio kann einem aber auch eine sogenannte „Stilllegung des Vertrages“ anbieten, wenn davon auszugehen ist, dass das Fitnessstudio in Zukunft wieder genutzt werden kann. Durch eine solche Stilllegung verlängert sich der Vertrag um die Stilllegungsdauer ohne das diese Verlängerung bezahlt werden muss.

In jedem Fall sollte einer Kündigung ein Nachweis über den Hinderungsgrund (ärztliches Attest etc. ) in Kopie beigelegt werden.

»Weiteres zur Kündigung eines Fitnessstudios im Falle einer Erkrankung

Bei vorzeitiger Kündigung wegen Umzug kann es jedoch zu Problemen kommen. So beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) , eine vorzeitige Kündigung wegen Wohnortwechsel muss vom Studiobetreiber nicht akzeptiert werden, da er dies selbst beeinflussen kann bzw. bei einem Arbeitgeber mit „Versetzungsgefahr“ das Risiko abschätzen und tragen muss (Urt. v. 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15).

Im Falle einer Beitragserhöhung (am besten mehr als 20%) oder einer nachteiligen Änderung des Angebots kann, sofern diese Nachteile gravierend sind der Vertrag ebenfalls vorzeitig beendet werden. Oftmals gibt es im Vertrag oder den erhaltenen AGBs auch eine Klausel die genau diese Fälle regelt, es lohnt sich daher dort nahczulesen.

Außerordentliche Kündigung bei Mängeln

Wenn es zu Störungen oder Problemen im Vertragsverhältnis kommt, kann der Vertrag auch außerordentlich gekündigt werden.

Sollten also vereinbarte und versprochene Leistungen nicht eingehalten werden, z.B. beworbene Kurse, Geräte oder Leistungen nicht verfügbar sein, hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag bereits vor Ablauf der Grundlaufzeit zu beenden.

Dem Fitnesscenter steht jedoch eine Frist zu, in der es die Mängel beheben und eine außerordentliche Kündigung abwenden kann. Ein Kunde muss daher vor einer solchen Kündigung dem Studio schriftlich die Probleme darlegen und eine angemessene Frist (meist 14-Tage) setzten innerhalb dieser die genannten Mängel zu beheben sind. Nur wenn auch nach Ablauf der Frist keine Besserung eingetreten ist kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Form der Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um auf der sicheren Seite zu sein und eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden, kann die Kündigung via Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Abgabe im Studio mit unterschriebener Eingangsbestätigung erfolgen.

Fristgerechte und fristlose Kündigung und Kündigungsfristen bei Fitnessstudios
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